EU-Heimtierausweis Ausstellung

    Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis

    Wer ein Haustier aus einem anderen Staat einführen möchte, benötigt eine amtstierärztliche Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Haustier (ein Tier, das Sie begleitet und nicht zum Verkauf beziehungsweise zur Weitergabe bestimmt ist) aus einem anderen Staat einführen wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Erlaubnis.

    Bei Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Voraussetzungen:

    • Das Tier ist durch eine Tätowierung oder einen Transponder gekennzeichnet.
    • Das Tier besitzt eine gültige Tollwutimpfung

    Diese Voraussetzungen gelten nicht für

    • Wirbellose Tiere,
    • tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien,
    • Vögel (ausgenommen Geflügel) oder
    • Nager und Hauskaninchen.

    Die Erlaubnis (Ausweis) muss bei der Einfuhr mitgeführt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
    • Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Großflecken 23

    24534 Neumünster

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2559(Geschäftszimmer)

    Fax: +49 4321 942-2082

    E-Mail: veterinaer@neumuenster.de

    Internet

    Stichwörter

    Amtstierarzt, Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln, Hunde, Lebenmittelbelehrung, Lebensmittelkontrolle, Schädlinge, Schädlingsbekämpfung, Tierseuche, Veterinär, Veterinärabteilung

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2018

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:

    • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (vollständige Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfungen nicht älter als 12 Monate)
    • EU-Heimtierausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020