Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.
Zuständigkeit
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
- an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).
Ansprechpartner
Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 433 Wasser
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Glindhorst
Linie:- Bus: -
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04531 160-1095
Internet
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5323 9612-200
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein