Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.
Zuständigkeit
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
- an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Boden und Grundwasser
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 4621 87-588
Telefon Festnetz: +49 4621 87-0
E-Mail: info@schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
E-Mail: kreis@schleswig-flensburg.de
Kontaktperson
Frau Meike Schröder
Telefon Festnetz: 04621 87396
Herr Benjamin Graß
Telefon Festnetz: 04621 87620
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5323 9612-200
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein