Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.
Zuständigkeit
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
- an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Plön - Abteilung Wasser, Bodenschutz und Abfallüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Folke Meinardus
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743436
Fax: +49 4522 74395436
E-Mail: Folke.Meinardus@kreis-ploen.de
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5323 9612-200
Internet
Formulare
Hinweise für Plön: Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein