• Lütjensee (Landkreis Stormarn, Schleswig-Holstein)
Registrierung von Lebensmittelbetrieben Eintragung

Lebensmittelbetriebe registrieren lassen

Wenn Sie als Lebensmittelbetrieb/ -unternehmen Tätigkeiten ausführen, die mit Produktion, Verarbeitung oder den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei Ihrer kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.

Beschreibung

Lebensmittelbetriebe sind verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu melden. Dies gilt für jede von Ihnen geführte oder betriebene Einrichtung. Es spielt keine Rolle, ob es sich um die Verarbeitung, Produktion oder den Vertrieb von Lebensmitteln handelt. Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren usw. und unabhängig davon, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht.

Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel:

  • Betriebe, die Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel nur am Rande im Sortiment führen, wie zum Beispiel Tankstellen, Apotheken, Drogerien und Fitnessstudios
  • Schulen, Kindergärten, Altenheime, Vereinsheime, die regelmäßig Lebensmittel abgeben (Mensa, Küchen, Kantinen)
  • Aufsteller von Lebensmittelautomaten
  • Bäckereien, Cafés, Eisdielen, Konditoreien, Kioske, Imbisse, Mini-Märkte
  • Erzeuger von Lebensmitteln tierischer Herkunft
  • Fischerei-, Krusten-, Schalen- und Weichtierbetriebe
  • Gaststätten
  • Großhändler, Transporteure, Importeure und Exporteure von Lebensmitteln
  • landwirtschaftliche Betriebe und Winzer
  • landwirtschaftliche Betriebe zur Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren
  • Lebensmittel-Makler (zum Beispiel per Internet)
  • Milchbe- und Milchverarbeitungsbetriebe
  • mobiler Lebensmittelhandel einschließlich Verkaufsfahrzeuge
  • Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Getreide, Kräuter
  • Betriebe, die unentgeltlich Lebensmittel abgeben, wie die Tafeln
  • Veranstaltungen mit Verpflegung, Partyservice und Catering
  • Unternehmer, die Lebensmittel im Internet anbieten. Dabei ist es egal, ob sie die Lebensmittel
    • auf der eigenen Homepage,
    • über andere Anbieter oder
    • auf Marktplätzen wie beispielsweise eBay oder Amazon anbieten.

zuständige Stelle

Lebensmittelüberwachungsbehörde

Zuständigkeit

Lebensmittelüberwachungsbehörde

Ansprechpartner

Kreis Stormarn - Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Leben - 4223 Verbraucherschutz

Adresse

Hausanschrift

Elly-Heuss-Knapp-Straße 7

23843 Bad Oldesloe

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

nur nach Vereinbarung

Kontakt

E-Mail: veterinaerwesen@kreis-stormarn.de

Telefon Festnetz: 04531 16016-61

Fax: 04531 16013-42

Version

Technisch erstellt am 13.12.2010

Technisch geändert am 29.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Registrierung: mit Formular oder formlos
  • Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
  • Rechtsform, Bezeichnung und Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
    • je Betriebsstätte separat anzugeben
  • Angabe über die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart
    • je Betriebsstätte separat anzugeben

Formulare

  • Formulare: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
  • Online-Dienst: nein

Voraussetzungen

  • ​​​​​​Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
  • Sie haben den Betrieb noch nicht aufgenommen oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Nutzen Sie das gegebenenfalls zur Verfügung stehende Formular und schicken Sie es an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
  • In jedem Fall müssen die erforderlichen Angaben zum Lebensmittelbetrieb vor Tätigkeitsbeginn zur Registrierung vorliegen, im Zweifelsfall senden Sie die erforderlichen Angaben schriftlich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
  • Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfasst die Betriebsdaten.
  • Sofern sich Änderungen insbesondere im arbeitstechnologischen Ablauf, oder Umbauten, zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.

Fristen

  • Die Daten und Angaben zur Registrierung sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden.
  • Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Liste der Veterinärämter in Schlesiwg-Holstein und weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Hinweise für Schleswig-Holstein: Registrierung von Lebensmittelbetrieben Eintragung

Eine Liste der Veterinärämter in Schlesiwg-Holstein und weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA) am 15.01.2021

Version

Technisch erstellt am 15.10.2009

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

Exporteure von Lebensmitteln, Vertriebsunternehmer und Transporteure, Hersteller, die im Wesentlichen auf Einzelhandelsstufe verkaufen, Lebensmittel, Hersteller und Abpacker, Großhändler für Lebensmittel, Fleischverarbeitungsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe (Gastronomie), Lebensmittelbetrieb, Importeure von Lebensmitteln, Einzelhändler, Lebensmittelgeschäft, Catering, Landwirtschaftlicher Betrieb als Erzeuger von Obst, Gemüse, Getreide, Lebensmitteleinzelhandel, Küchen und Kantinen, Erzeuger (Urproduktion), Registrierung von Lebensmittelbetrieben, Transporteure für Lebensmittel

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020