Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung Anerkennung

    Fahrlehrerprüfung: Zulassung

    Wer eine Fahrlehrerprüfung ablegen möchte, benötigt dafür eine Zulassung der Fahrerlaubnisbehörde.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Fahrlehrerprüfung ablegen möchten, benötigen Sie dafür eine Zulassung der Erlaubnisbehörde. Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung finden Sie im § 8 der Prüfungsordnung für Fahrlehrer.

    Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt Ort und Zeit der Prüfungen und Lehrproben und lädt den Bewerber.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Abbe-Straße 9

    25335 Elmshorn

    Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Kurt-Wagener-Straße

    Bus: 6502

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0

    E-Mail: info.strassenverkehr@kreis-pinneberg.de

    Internet

    Stichwörter

    Führerscheinstelle

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2010 (von: Lars Iden)

    Technisch geändert am 01.08.2024 (von: Wagner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Für die fahrpraktische Prüfung und für die Fachkundeprüfung:

    • einen formlosen Antrag auf Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis,
    • einen Nachweis, dass die Fahrpraxis und die Ausbildung begonnen wurde.

    Für die Lehrproben:

    • einen formlosen Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Fahrlehrerlaubnis,
    • einen Nachweis über den Abschluss der Fahrpraxis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die fahrpraktische Prüfung von Bewerber/innen für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE soll im zweiten oder dritten Monat der Ausbildung durchgeführt werden.

    In der Regel sollen die Fachkundeprüfung möglichst unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte durchgeführt werden.

    Die Lehrproben sollen jeweils innerhalb eines Monats nach Abschluss der Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule durchgeführt werden.

    Kosten

    • Für die Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines befristeten Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.1 GebOSt),
    • für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.2 GebOSt),
    • Für die Fahrlehrerprüfung werden Gebühren gemäß Nr. 301.1 bis 301.3 GebOSt erhoben, zum Beispiel:
      • Klasse A: 481,00 Euro,
      • Klasse BE: 798,40 Euro (einschließlich Lehrproben),
      • Klassen CE und DE: je 532,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sollte die Prüfung wiederholt werden müssen, bedarf es keiner erneuten Zulassung durch die zuständige Erlaubnisbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)