Fahrlehrerprüfung: Zulassung
Wer eine Fahrlehrerprüfung ablegen möchte, benötigt dafür eine Zulassung der Fahrerlaubnisbehörde.
Beschreibung
Wenn Sie die Fahrlehrerprüfung ablegen möchten, benötigen Sie dafür eine Zulassung der Erlaubnisbehörde. Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung finden Sie im § 8 der Prüfungsordnung für Fahrlehrer.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt Ort und Zeit der Prüfungen und Lehrproben und lädt den Bewerber.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr (Nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2134
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2443
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2757
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2777
Fax: +49 4321 942-2346(Verkehrsbehörde)
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2256
Internet
erforderliche Unterlagen
Für die fahrpraktische Prüfung und für die Fachkundeprüfung:
- einen formlosen Antrag auf Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis,
- einen Nachweis, dass die Fahrpraxis und die Ausbildung begonnen wurde.
Für die Lehrproben:
- einen formlosen Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Fahrlehrerlaubnis,
- einen Nachweis über den Abschluss der Fahrpraxis.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die fahrpraktische Prüfung von Bewerber/innen für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE soll im zweiten oder dritten Monat der Ausbildung durchgeführt werden.
In der Regel sollen die Fachkundeprüfung möglichst unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte durchgeführt werden.
Die Lehrproben sollen jeweils innerhalb eines Monats nach Abschluss der Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule durchgeführt werden.
Kosten
- Für die Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines befristeten Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.1 GebOSt),
- für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.2 GebOSt),
- Für die Fahrlehrerprüfung werden Gebühren gemäß Nr. 301.1 bis 301.3 GebOSt erhoben, zum Beispiel:
- Klasse A: 481,00 Euro,
- Klasse BE: 798,40 Euro (einschließlich Lehrproben),
- Klassen CE und DE: je 532,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Sollte die Prüfung wiederholt werden müssen, bedarf es keiner erneuten Zulassung durch die zuständige Erlaubnisbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein