Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung Anerkennung

    Fahrlehrerprüfung: Zulassung

    Wer eine Fahrlehrerprüfung ablegen möchte, benötigt dafür eine Zulassung der Fahrerlaubnisbehörde.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Fahrlehrerprüfung ablegen möchten, benötigen Sie dafür eine Zulassung der Erlaubnisbehörde. Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung finden Sie im § 8 der Prüfungsordnung für Fahrlehrer.

    Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt Ort und Zeit der Prüfungen und Lehrproben und lädt den Bewerber.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

    Aktuelles

    Termine vereinbaren Angelegenheiten im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen werden zu unseren Öffnungszeiten bearbeitet. Dafür ist jedoch ausnahmslos eine vorherige Online-Termin-Vergabe unter www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz erforderlich. Bitte vereinbaren Sie den Termin rechtzeitig. Wenn Sie online keinen Termin vereinbaren können: Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 901 2800 oder per E-Mail an  fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de . Abholung von Führerscheinen: Kommen Sie ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten an unseren Abholschalter. (Zum Beispiel, wenn Sie Ihre Prüfung bestanden haben, oder eine entsprechende Information von uns bekommen haben.) Unterlagen Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen zur Antragsstellung vollständig vorliegen müssen. Falls Führungszeugnisse für die Antragstellung erforderlich sind, müssen diese als Belegart „O“ beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Anträge finden Sie unter den jeweiligen Dienstleistungen. Unternehmens- und Werkstattkarten können einfach per E-Mail beantragt werden. Gerne können Sie uns die auf unserer Homepage genannten Unterlagen als Anhang übersenden. Wir bestellen die entsprechende(n) Karte(n) und informieren Sie, sobald diese bei uns zur Abholung bereit liegt (liegen).  Bitte sprechen Sie für die Abholung zu unseren Öffnungszeiten vor. Es ist keine Terminvereinbarung notwendig, jedoch muss ggf. mit Wartezeit gerechnet werden. Die Gebühr ist bei der Aushändigung zu bezahlen.  Gebühren Für die Eintragung der Schlüsselzahlen 96, 196 und 197 im Führerschein wird eine wird eine zusätzliche Gebühr von 28,60 Euro erhoben.  Die Gebühren für den Fahrerqualifikationsnachweis betragen für den Versand an die Meldeanschrift 32,50 Euro und für die Expressabholung 37,90 Euro.  Wir arbeiten  bargeldlos . Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen  EC- und Kreditkarten  bezahlt werden (kein PayPal).   Hygiene Wir bitten Sie, einzeln zum Termin zu erscheinen. Nur in dringenden begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Begleitung durch Dolmetscher*in oder erziehungsberechtigte Personen können wir davon abweichen.  Umtausch der alten Führerscheine Für die mit 1. Wohnsitz in Kiel gemeldeten Führerscheininhaber*innen, die noch im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sind,  steht während der Öffnungszeiten ein Schnellschalter für die Abgabe der Antragsunterlagen zur Verfügung. Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich, allerdings ist mit Wartezeiten zu rechnen. Die Bearbeitung erfolgt dann im Backoffice, und die Führerscheine werden von der Bundesdruckerei direkt zur Wohnanschrift geschickt.   Welche Unterlagen brauche ich für den Umtausch? amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) bei Vorlage eines Reisepasses wird zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (bezüglich Ihrer Anschrift) benötigt jetziger Führerschein aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild) Wurde der jetzige Führerschein nicht von der Landeshauptstadt Kiel ausgestellt, muss zusätzlich eine Karteikartenabschrift von der damals ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.   Kosten und Gebühren für den Umtausch: Die Gebühr beträgt 33,50 Euro und kann nur kontaktlos oder per Karte bezahlt werden. Es ist keine Barzahlung möglich.   Eine Liste mit Fristen für den Umtausch nach Ausstellungsjahr des Führerscheins finden Sie hier. Beantragung von Karteikartenschriften der Führerscheine

    Adresse

    Hausanschrift

    Saarbrückenstraße 147

    24113 Kiel

    Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden - kein PayPal.

    Behindertenparkplatz: im Innenhof
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: im Innenhof
    Anzahl: 100
    Gebühren: nein

    Stadtrade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 13:00 Uhr Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr  Mittwoch geschlossen Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2800

    Fax: +49 431 901-62004

    E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de

    Internet

    Stichwörter

    Führerscheinstelle

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022 (von: Linden-Petersen, Barbara)

    Technisch geändert am 26.08.2024 (von: Hollstein, Silke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Für die fahrpraktische Prüfung und für die Fachkundeprüfung:

    • einen formlosen Antrag auf Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis,
    • einen Nachweis, dass die Fahrpraxis und die Ausbildung begonnen wurde.

    Für die Lehrproben:

    • einen formlosen Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Fahrlehrerlaubnis,
    • einen Nachweis über den Abschluss der Fahrpraxis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die fahrpraktische Prüfung von Bewerber/innen für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE soll im zweiten oder dritten Monat der Ausbildung durchgeführt werden.

    In der Regel sollen die Fachkundeprüfung möglichst unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte durchgeführt werden.

    Die Lehrproben sollen jeweils innerhalb eines Monats nach Abschluss der Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule durchgeführt werden.

    Kosten

    • Für die Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines befristeten Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.1 GebOSt),
    • für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.2 GebOSt),
    • Für die Fahrlehrerprüfung werden Gebühren gemäß Nr. 301.1 bis 301.3 GebOSt erhoben, zum Beispiel:
      • Klasse A: 481,00 Euro,
      • Klasse BE: 798,40 Euro (einschließlich Lehrproben),
      • Klassen CE und DE: je 532,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sollte die Prüfung wiederholt werden müssen, bedarf es keiner erneuten Zulassung durch die zuständige Erlaubnisbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)