Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung Anerkennung

    Fahrlehrerprüfung: Zulassung

    Wer eine Fahrlehrerprüfung ablegen möchte, benötigt dafür eine Zulassung der Fahrerlaubnisbehörde.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Fahrlehrerprüfung ablegen möchten, benötigen Sie dafür eine Zulassung der Erlaubnisbehörde. Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung finden Sie im § 8 der Prüfungsordnung für Fahrlehrer.

    Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt Ort und Zeit der Prüfungen und Lehrproben und lädt den Bewerber.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Saarbrückenstraße 147

    24113 Kiel

    Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden - kein PayPal.

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: im Innenhof
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: im Innenhof
      Anzahl: 100  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtrade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Achtung: Wegen Einrichtung eines neues EDV-Verfahrens bleibt die Führerscheinstelle am Freitag, 28.6. und Montag, 1.7. geschlossen. Der Schnellschalter für den Führerscheinumtausch ist nur am 28.6. geschlossen. Montag 07:30 - 13:00 Uhr Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.

    Kontakt

    Fax: +49 431 901-62004

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2800

    E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Führerscheinstelle

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die fahrpraktische Prüfung und für die Fachkundeprüfung:

    • einen formlosen Antrag auf Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis,
    • einen Nachweis, dass die Fahrpraxis und die Ausbildung begonnen wurde.

    Für die Lehrproben:

    • einen formlosen Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Fahrlehrerlaubnis,
    • einen Nachweis über den Abschluss der Fahrpraxis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die fahrpraktische Prüfung von Bewerber/innen für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE soll im zweiten oder dritten Monat der Ausbildung durchgeführt werden.

    In der Regel sollen die Fachkundeprüfung möglichst unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte durchgeführt werden.

    Die Lehrproben sollen jeweils innerhalb eines Monats nach Abschluss der Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule durchgeführt werden.

    Kosten

    • Für die Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines befristeten Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.1 GebOSt),
    • für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.2 GebOSt),
    • Für die Fahrlehrerprüfung werden Gebühren gemäß Nr. 301.1 bis 301.3 GebOSt erhoben, zum Beispiel:
      • Klasse A: 481,00 Euro,
      • Klasse BE: 798,40 Euro (einschließlich Lehrproben),
      • Klassen CE und DE: je 532,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sollte die Prüfung wiederholt werden müssen, bedarf es keiner erneuten Zulassung durch die zuständige Erlaubnisbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de