Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin / Diätassistent Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen

    Wer die Berufsbezeichnung "Diätssistentin / Diätassistent" führen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistentin/Diätassistent“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

    Zuständigkeit

    Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung

    Ansprechpartner

    Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) – SG 21/Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Muhliusstraße 38

    24103 Kiel

    Parkplatz: Es stehen kostenpflichtige öffentliche Parkplätze zur Verfügung.
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49431 988 9761

    E-Mail: gesundheitsberufe@shibb.landsh.de

    Internet

    Stichwörter

    SHIBB

    Version

    Technisch erstellt am 26.08.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 26.08.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    • Sie haben nach der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung die staatliche Prüfung für Diätassistenten bestanden,
    • Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
    • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet und
    • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeiten erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können gemäß § 2 Abs. 2 DiätAssG als gleichwertig anerkannt werden.

    Verfügen Sie über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis gemäß § 1 DiätAssG in Deutschland tätig werden. Sie müssen dies vorab der zuständigen Behörde melden.

    Weitere Informationen zu Gesundheitsberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren am 14.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)