Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin / Diätassistent Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen

    Wer die Berufsbezeichnung "Diätssistentin / Diätassistent" führen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Diätassistentin/Diätassistent" führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

    Zuständigkeit

    Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung

    Ansprechpartner

    Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Muhliusstraße 38

    24103 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Es stehen kostenpflichtige öffentliche Parkplätze zur Verfügung.
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 988-9800

    E-Mail: Poststelle@shibb.landsh.de

    Internet

    Stichwörter

    SHIBB

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie haben nach der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung die staatliche Prüfung für Diätassistenten bestanden,
    • Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
    • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet und
    • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeiten erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Absatz 1 Diätassistentengesetz

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können gemäß § 2 Abs. 2 DiätAssG als gleichwertig anerkannt werden.

    Verfügen Sie über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis gemäß § 1 DiätAssG in Deutschland tätig werden. Sie müssen dies vorab der zuständigen Behörde melden.

    Weitere Informationen zu Gesundheitsberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren am 14.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de