• Lütjensee (Landkreis Stormarn, Schleswig-Holstein)
Errichtung einer Börse Erlaubnis

Erlaubnis zur Errichtung einer Börse beantragen

Die Börsenaufsichtsbehörde kann Ihnen auf Antrag gestatten, eine Börse zu errichten.

Beschreibung

Die Börsenaufsichtsbehörde kann Ihnen auf Antrag gestatten, eine Börse zu errichten. Dafür müssen Sie unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen und diese belegen. Die Erlaubnis zur Errichtung einer Börse beschränkt sich auf das Bundesland, in dem Sie planen, die Börse zu betreiben.

Die Regelungen des Börsengesetzes (BörsG) sind zu beachten.

zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Börsenaufsichtsbehörde ist abhängig von dem Land, in dem die Börse errichtet werden soll.

Ansprechpartner

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Adresse

Postanschrift

Postfach 7128

24171 Kiel

Hausanschrift

Düsternbrooker Weg 94

24105 Kiel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 988-4760

Fax: +49 431 988-4700

E-Mail: poststelle@wimi.landsh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 13.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der nach § 5 Abs. 5 Börsengesetz zum Börsenbetrieb erforderlichen Mittel;
  • Die Namen des/der Geschäftsleiters / Geschäftsleiterin des Trägers der Börse sowie Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit und der fachlichen Eignung dieser Personen erforderlich sind;
  • Einen Geschäftsplan, aus dem die Art der geplanten Geschäfte und der organisatorische Aufbau und die geplanten internen Kontrollverfahren des Trägers der Börse hervorgehen, sowie das Regelwerk der Börse;
  • Angaben über die Eigentümerstruktur des Trägers der Börse, insbesondere über die Inhaber bedeutender Beteiligungen im Sinne des § 6 Abs. 6 Börsengesetz und deren Beteiligungshöhe;
  • Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Inhaber/in bedeutender Beteiligungen erforderlich sind.
    Ist die/der Inhaber/in einer bedeutenden Beteiligung eine juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft, sind die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit ihrer/seiner gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter/in oder persönlich haftenden Gesellschafter/in wesentlichen Tatsachen anzugeben.

Die Börsenaufsichtsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

Formulare

Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist schriftlich bei der Börsenaufsichtsbehörde zu stellen.

Voraussetzungen

Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist schriftlich bei der Börsenaufsichtsbehörde zu stellen. Die Anforderungen sind dem Börsengesetz (BörsG) zu entnehmen.

Für die Prüfung kann die Börsenaufsichtsbehörde weitere Angaben verlangen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der Börsenaufsichtsbehörde ein.
  • Die zuständige Börsenaufsichtsbehörde ist die Behörde in dem Land, in dessen Gebiet die Börse ansässig sein soll.
  • Die Börsenaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Börsenzulassung vorliegen. Zusätzliche Angaben können, soweit diese erforderlich sind, verlangt werden.
  • Die Erlaubnis oder die Ablehnung der Börsenaufsichtsbehörde erfolgt schriftlich per Post.
  • Eine Erlaubnis erlischt, wenn die Börse nicht innerhalb eines Jahres ihren Betrieb aufnimmt.
  • Eine Erlaubnis kann die Börsenaufsichtsbehörde nachträglich mit Auflagen versehen oder auch aufheben (§ 4 Abs. 5 BörsG).

Fristen

Nach Erteilung der Erlaubnis haben Sie ein Jahr Zeit, die Börse zu errichten, sonst erlischt die Erlaubnis.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit der Börsenaufsichtsbehörde ist abhängig von Art und Umfang des gestellten Antrags.

Kosten

  • fixe Kosten
  • Kostenrahmen (Spanne)

gemäß der jeweiligen Landesverwaltungskostenordnung

Hinweise (Besonderheiten)

Die Pflichten des Börsenträgers ergeben sich aus § 5 Börsengesetz.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 03.12.2020

Version

Technisch erstellt am 15.10.2009

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

Betrieb, Errichtung, Erlaubnis, Börse, Beantragung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020