Bootszeugnis Erteilung

    Bootszeugnis: Vermietung von Booten

    Wer Sportboote oder Wassermotorräder zur nicht gewerblichen Nutzungverleihen möchte, benötigt für jedes Fahrzeug ein Bootszeugnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie Sportboote oder Wassermotorräder zur nicht gewerbsmäßigen Nutzung verleihen, benötigen Sie für jedes Fahrzeug ein Bootszeugnis.

    Das Bootszeugnis wird auf Antrag des Betreibers erteilt. Das Bootszeugnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

    Die Erteilung des Bootszeugnisses ist zu widerrufen, wenn

    • das Wasserfahrzeug seine Eigenschaft als Sportboot im Sinne dieser Verordnung verliert oder wesentliche Ausrüstungsgegenstände funktionsuntüchtig oder nicht mehr vorhanden sind oder
    • das Sportboot mit Gestellung eines Bootsführers oder einer Besatzung oder zum Zweck der gewerbsmäßigen Nutzung vermietet wird.

    Zuständigkeit

    An das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA), in dessen Bezirk das Sportboot oder Wassermotorrad seinen ständigen Liegeplatz hat oder in dem sich die Betriebsstätte befindet.

    Ansprechpartner

    Für Rausdorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Das Bootszeugnis wird auf die Dauer von zwei Jahren, bei Werftneubauten auf die Dauer von drei Jahren, befristet. Eine anschließende Verlängerung um jeweils zwei Jahre ist nach vorheriger Untersuchung möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD Nord).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Schifffahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de