Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen

    Wer als Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer tätig werden möchte, muss sich bei der Betreuungsbehörde melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig werden möchten, müssen Sie sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde melden. Die örtlichen Betreuungsbehörden sprechen gegenüber den Betreuungsgerichten in vielen Bertreuungsverfahren Empfehlungen aus, wer als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer bestellt werden sollte.

    Bevor Sie erstmals im Bezirk eines Vormundschaftsgerichts zur Berufsbetreuerin oder zum Berufsbetreuer bestellt werden können, müssen Sie der zuständigen Behörde ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen und sich über Zahl und Umfang der von Ihnen berufsmäßig geführten Betreuungen erklären. Zum Teil werden auch Nachweise über eine etwaige fachliche Ausbildung verlangt. Einige Betreuungsbehörden laden künftige Berufsbetreuerinnen oder Betrufsbetreuer darüber hinaus zu einem persönlichen Gespräch ein.

    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (Betreuungsbehörde).

    Ansprechpartner

    Kreis Stormarn - Fachdienst 23 - Rechtliche Interessen - 231 Betreuungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 49

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schützenstraße
      Anzahl: 10  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Klinikum Bad Oldesloe
      Linie:
      • Bus: -

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Kontakt

    Fax: 04531 16077-1317

    Telefon Festnetz: 04531 160-1317

    E-Mail: n.koltze@kreis-stormarn.de

    Internet

    Weitere Informationen

    weitere Ansprechpartner/innen finden Sie unter http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend/betreuungsamt.html#ansprechpartner

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis,
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis,
    • Mitteilung über Zahl und Umfang der berufsmäßig geführten Betreuungen.

    Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Stichwörter

    Vormund, Amtsbetreuung, Amtsbetreuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de