Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen

    Wer als Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer tätig werden möchte, muss sich bei der Betreuungsbehörde melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig werden möchten, müssen Sie sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde melden. Die örtlichen Betreuungsbehörden sprechen gegenüber den Betreuungsgerichten in vielen Bertreuungsverfahren Empfehlungen aus, wer als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer bestellt werden sollte.

    Bevor Sie erstmals im Bezirk eines Vormundschaftsgerichts zur Berufsbetreuerin oder zum Berufsbetreuer bestellt werden können, müssen Sie der zuständigen Behörde ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen und sich über Zahl und Umfang der von Ihnen berufsmäßig geführten Betreuungen erklären. Zum Teil werden auch Nachweise über eine etwaige fachliche Ausbildung verlangt. Einige Betreuungsbehörden laden künftige Berufsbetreuerinnen oder Betrufsbetreuer darüber hinaus zu einem persönlichen Gespräch ein.

    Hinweise für Segeberg: Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen

    Dokumente und Formulare Ansprechpartner*innen
    • Info und Service

      Die Betreuungsbehörde nimmt Aufgaben nach dem Betreuungsrecht wahr.

      Diese Aufgaben sind:

      • Information und Beratung über rechtliche Betreuung und gerichtliches Betreuungsverfahren.
      • Beratung und Unterstützung für Betreute und Betreuer*innen, Vollmachtgeber*innen und Bevollmächtigte.
      • Ermittlung, Einschätzung und Darstellung des rechtlichen Betreuungsbedarfs im gerichtlichen Betreuungsverfahren für das Betreuungsgericht.
      • Eignungsbeurteilung von ehrenamtlichen Betreuern*innen und Berufsbetreuern*innen, Auswahl und Vorschlag geeigneter Betreuer*innen an das Betreuungsgericht.
      • Anregung und Förderung der Tätigkeiten einzelner Personen sowie gemeinnütziger und freier Organisationen im Betreuungswesen.
      • Aufklärung, Beratung und Information über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
      • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen.
      Bürger*innen-Service

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      Dokumente und Formulare

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      Kontakt und Erreichbarkeit

      Die Öffnungszeiten der Betreuungsbehörde sind:

      Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
      Dienstag und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
      und nach Vereinbarung

      Für Terminabsprachen können Sie sich gern unter der Telefonnummer +49 4551-951 8750

      oder per E-Mail an uns wenden.

      Sie erhalten dort den Kontakt zum/zur für Sie zuständigen Mitarbeiter*in.

      Wir bieten auch Sprechstunden in Norderstedt, Kaltenkirchen und Bad Bramstedt an.

      Ort und Zeit können unter der oben genannten Telefonnummer oder auch per E-Mail erfragt werden.

      Ansprechpartner*innen Leitung Rechtliche Betreuung Aufgaben der Betreuungsbehörde Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (Betreuungsbehörde).

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Betreuungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 30

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
    Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
    Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

    Kontakt

    E-Mail: betreuungsbehoerde@segeberg.de

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-8750

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2022 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Technisch geändert am 16.11.2024 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis,
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis,
    • Mitteilung über Zahl und Umfang der berufsmäßig geführten Betreuungen.

    Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Amtsbetreuer, Amtsbetreuung, Vormund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Metainformation