Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen

    Wer als Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer tätig werden möchte, muss sich bei der Betreuungsbehörde melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig werden möchten, müssen Sie sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde melden. Die örtlichen Betreuungsbehörden sprechen gegenüber den Betreuungsgerichten in vielen Bertreuungsverfahren Empfehlungen aus, wer als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer bestellt werden sollte.

    Bevor Sie erstmals im Bezirk eines Vormundschaftsgerichts zur Berufsbetreuerin oder zum Berufsbetreuer bestellt werden können, müssen Sie der zuständigen Behörde ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen und sich über Zahl und Umfang der von Ihnen berufsmäßig geführten Betreuungen erklären. Zum Teil werden auch Nachweise über eine etwaige fachliche Ausbildung verlangt. Einige Betreuungsbehörden laden künftige Berufsbetreuerinnen oder Betrufsbetreuer darüber hinaus zu einem persönlichen Gespräch ein.

    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (Betreuungsbehörde).

    Ansprechpartner

    Fachdienst Jugend und Betreuung - Kreis Ostholstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Straße 41

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Ausnahmen: Die Unterhaltsvorschusskasse und der Bereich Beistandschaft sowie Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Sport und BAföG sind am Mittwoch ganztägig geschlossen.

    Kontakt

    Fax: +49 4521 788-600

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-0(Zentrale)

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis,
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis,
    • Mitteilung über Zahl und Umfang der berufsmäßig geführten Betreuungen.

    Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Vormund, Amtsbetreuer, Amtsbetreuung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English