Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen

    Wer als Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer tätig werden möchte, muss sich bei der Betreuungsbehörde melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig werden möchten, müssen Sie sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde melden. Die örtlichen Betreuungsbehörden sprechen gegenüber den Betreuungsgerichten in vielen Bertreuungsverfahren Empfehlungen aus, wer als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer bestellt werden sollte.

    Bevor Sie erstmals im Bezirk eines Vormundschaftsgerichts zur Berufsbetreuerin oder zum Berufsbetreuer bestellt werden können, müssen Sie der zuständigen Behörde ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen und sich über Zahl und Umfang der von Ihnen berufsmäßig geführten Betreuungen erklären. Zum Teil werden auch Nachweise über eine etwaige fachliche Ausbildung verlangt. Einige Betreuungsbehörden laden künftige Berufsbetreuerinnen oder Betrufsbetreuer darüber hinaus zu einem persönlichen Gespräch ein.

    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (Betreuungsbehörde).

    Ansprechpartner

    Fachdienst 245 Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Kinderschutz und Betreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Barlachstraße 2

    23909 Ratzeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04541 888-659

    E-Mail: unterhalt@kreis-rz.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2019

    Technisch geändert am 30.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis,
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis,
    • Mitteilung über Zahl und Umfang der berufsmäßig geführten Betreuungen.

    Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Stichwörter

    Vormund, Amtsbetreuer, Amtsbetreuung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020