Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Anerkennung von Aus- und Fortbildungsstellen
Wer als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation/Weiterbildung anbieten möchte, benötigt eine Anerkennung als Ausbildungsstätte.
Beschreibung
Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.
Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine staatliche Anerkennung besitzen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Dez. 43, Fachbereich 431.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Aktuelles behördliches Führungszeugnis
- Ausbildungsprogramm einschließlich des Lehrplans
- Qualifikationsnachweise der Ausbilder (zum Beispiel Kopie des Fahrlehrerscheins)
- Auflistung aller Schulungsräume mit Angabe der Adressen, Größe (Plan mit Angabe der Raummaße erforderlich) und 2-3 aussagekräftiger Fotos
- Nachweis, welche Fahrzeuge für die praktische Ausbildung genutzt werden sollen
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, in dem jeder vorgesehene Schulungsraum und jeder eingesetzte Ausbilder anzugeben ist.
Voraussetzungen
Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Ausbildern,
- Nachweis geeigneter Unterrichtsräume
- Nachweis geeigneter und ausreichender Lehrmittel für jeden Teilnehmer
- Sicherstellung fortlaufender Fortbildung des Lehrpersonals
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Berufskraftfahrerin, LKW-Führerschein