• Büsum (Landkreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein)
Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung von Berufskraftfahrern Anerkennung

Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Anerkennung von Aus- und Fortbildungsstellen

Wer als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation/Weiterbildung anbieten möchte, benötigt eine Anerkennung als Ausbildungsstätte.

Beschreibung

Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.

Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine staatliche Anerkennung besitzen.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Dez. 43, Fachbereich 431.

Ansprechpartner

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

Adresse

Hausanschrift

Mercatorstraße 9

24106 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: 0431 3830

Fax: 0431 383-2754

E-Mail: gst@lbv-sh.landsh.de

Version

Technisch erstellt am 13.08.2019

Technisch geändert am 13.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Aktuelles behördliches Führungszeugnis
  • Ausbildungsprogramm einschließlich des Lehrplans
  • Qualifikationsnachweise der Ausbilder (zum Beispiel Kopie des Fahrlehrerscheins)
  • Auflistung aller Schulungsräume mit Angabe der Adressen, Größe (Plan mit Angabe der Raummaße erforderlich) und 2-3 aussagekräftiger Fotos
  • Nachweis, welche Fahrzeuge für die praktische Ausbildung genutzt werden sollen

 
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, in dem jeder vorgesehene Schulungsraum und jeder eingesetzte Ausbilder anzugeben ist.

Voraussetzungen

Es gelten folgende Voraussetzungen: 

  • Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Ausbildern,
  • Nachweis geeigneter Unterrichtsräume
  • Nachweis geeigneter und ausreichender Lehrmittel für jeden Teilnehmer
  • Sicherstellung fortlaufender Fortbildung des Lehrpersonals
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 14.10.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Stichwörter

LKW-Führerschein, Berufskraftfahrerin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020