Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte

    Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte

    Wer eine Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle für bestimmte Bauprodukte / Bauarten betreiben will, benötigt eine behördliche Anerkennung.

    Beschreibung

    Einer Prüfung, Zertifizierung und/oder Überwachung unterzogen werden müssen

    • Bauprodukte, deren Herstellung/Anwendung beziehungsweise
    • Bauarten, deren Ausführung

    außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert.

    Wenn Sie eine solche Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle betreiben wollen, bedürfen Sie der behördlichen Anerkennung.

    Die Anerkennung kann erfolgen, wenn die Stelle oder die bei ihr Beschäftigten nach ihrer Ausbildung, Fachkenntnis, persönlichen Zuverlässigkeit, ihrer Unparteilichkeit und ihren Leistungen die Gewähr dafür bieten, dass diese Aufgaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend wahrgenommen werden.

    Zuständigkeit

    An das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin.

    Ansprechpartner

    Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kolonnenstraße 30 L

    10829 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 78730-0

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de