Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen

    Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

    Beschreibung

    In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

    Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Behörde gemäß § 1 (2) Apothekengesetz können Sie bei der für Sie zuständigen Apothekerkammer erfragen.

    Zuständigkeit

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.

    Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

    Formulare

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Apotheke: Betriebserlaubnis

    Den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer öffentlicher Apotheken finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für soziale Dienste.

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
    • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
    • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

    Fristen

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Kosten

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Apotheke: Betriebserlaubnis

    Im Apothekengesetz sind auch Regelungen für die Fälle getroffen, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht die notwendige Approbation vorweisen kann, er oder sie Bürger oder Bürgerin eines anderen Staates ist, der Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel angeboten oder der Antrag für mehrere öffentliche Apotheken gestellt wird.

    Weitere Informationen zu Ansprechpartnern in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Arzneimittel, Apotheke eröffnen, Neueröffnung Apotheke, Apotheke übernehmen, Apothekenbetriebserlaubnis, Antrag auf Betriebserlaubnis, Übernahme Apotheke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)