Amtliche Karten / Pläne - Kartografische Bearbeitung und Herausgabe
Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein stellt topographische Karten analog oder digital zur Verfügung.
Beschreibung
Topographische Karten sind landschaftsbeschreibende Karten. Sie zeigen die Form der Erdoberfläche und geben ein Abbild der natürlichen und künstlichen beziehungsweise baulich gestalteten Landschaft wieder. Darüber hinaus stellen sie in anschaulicher Weise Siedlungen, Verkehrswege, Vegetation, Gewässer, Geländeformen sowie bestimmte Einzelobjekte dar.
Das topographische Landeskartenwerk wird flächendeckend in den Maßstäben 1:25.000 (TK 25), 1:50.000 (TK 50) und 1:100.000 (TK 100) herausgegeben. Es ist als Orientierungshilfe, Freizeitführer, Planungs- oder Forschungsgrundlage vielseitig nutzbar.
Die topographischen Karten stehen in analoger Form auf Papier oder als digitaler Datensatz zur Verfügung.
Zuständigkeit
An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
Amt Geest und Marsch Südholstein - Planung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vorm Eingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Heist, Heideweg
Linien:- Bus: 589
- Bus: X89
- Bus: 489
- Bus: 6675
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Furchert
Frau Köpke
Frau Pein
Frau Bermudez
Internet
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
Adresse
Postfachadresse
Postfach 5071
24062 Kiel
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Versand erfolgt auf der Grundlage schriftlicher Anträge unter Nennung der gewünschten Kartenblätter beziehungsweise für die digitalen Daten unter Nennung des Maßstabes und eines Koordinatenbereichs.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine
Kosten
Es werden Entgelte in unterschiedlicher Höhe erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitergehende Fragen kann der Produktkatalog bei der zuständigen Behörde angefordert werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein