Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.

    Beschreibung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

    Hinweise für Segeberg: Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).

    Ansprechpartner

    Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 433 Wasser

    Adresse

    Hausanschrift

    Mommsenstraße 13

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Glindhorst
      Linie:
      • Bus: -

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04531 160-1095

    E-Mail: wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Schmutzwasser

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de