Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Hinweise für Segeberg: Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Ansprechpartner
Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 433 Wasser
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Glindhorst
Linie:- Bus: -
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04531 160-1095
Internet
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Segeberg: Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Kleinkläranlagen (Antrag)
- Kleinkläranlagen (Merkblatt)
- Versickerung von Niederschlagswasser (Antrag)
- Versickerung von Niederschlagswasser (Anzeigeformular)
- Versickerung von Niederschlagswasser (Leitfaden)
- Versickerung von Niederschlagswasser: Wann erlaubnisfrei, wann anzeigepflichtig? (Merkblatt)
- Rohr-Rigolenversickerung A 138 (Formular)
- Schachtversickerung A 138 (Formular)
- Sickermulde A 138 (Formular)
- Untergrundverrieselung Wartung (Merkblatt)
- Versickerung von Niederschlagswasser: Erlaubnis, Anzeige oder erlaubnis- und anzeigefrei (Merkblatt und Fließbild)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Schmutzwasser