Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Ansprechpartner
Fachdienst 342 Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04541 888-465
Kontaktperson
Herr Kock
Zuständig für
- Sonstiges: Ämter Hohe Elbgeest, Schwarzenbek-Land, Städte Geesthacht u. Lauenburg, Wentorf b. Hbg.
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04541 888-455
E-Mail: kock@kreis-rz.de
Herr B. Köhn
Zuständig für
- Sonstiges: Ämter Sandesneben-Nusse, Lauenburg. Seen, Hohe Elbgeest, Städte Geesthacht, Ratzeburg, Wentorf b. Hb
Hausanschrift
E-Mail: koehn@kreis-rz.de
Telefon Festnetz: 04541 888-509
Frau T. Köhn
Zuständig für
- Sonstiges: Ämter Büchen u. Schwarzenbek-Land
Hausanschrift
E-Mail: t.koehn@kreis-rz.de
Telefon Festnetz: 04541 888-466
Frau Mannes
Zuständig für
- Sonstiges: Ämter Berkenthin, Breitenfelde, Büchen, Lütau, Sandesneben-Nusse, Städte Schwarzenbek u. Mölln
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04541 888-409
E-Mail: mannes@kreis-rz.de
Herr Meister
Zuständig für
- Sonstiges: Ämter Berkenthin, Sandesneben-Nusse, Breitenfelde, Lütau, Städte Mölln, Schwarzenbek u. Lauenburg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04541 888-499
E-Mail: meister@kreis-rz.de
Herr Nagel
Zuständig für
- Sonstiges: Amt Lauenburgische Seen und Stadt Ratzeburg
Hausanschrift
E-Mail: Nagel@Kreis-RZ.de
Telefon Festnetz: 04541 888-723
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Schmutzwasser