Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bernd Büsch
Telefon Festnetz: 0481 971444
E-Mail: bernd.buesch@dithmarschen.de
Frau Meike Niehuus
Telefon Festnetz: 0481 971410
E-Mail: meike.niehuus@dithmarschen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Schmutzwasser