Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
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Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Ansprechpartner
Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
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Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 
Kontakt
E-Mail: wasserbehoerde@luebeck.de
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Stichwörter
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Entsorgungsbetriebe Lübeck
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Fax: +49 451 70760710
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Entwässerungsantrag
Anmeldung Nebenzähler
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Abfall, Abfallbehälter, Abfallberatung, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsanlagen, Abfallwirtschaft, Abwasser, Abwasserleitung, Abwasserleitungen, Altkleider, Altkleiderbox, Altkleidercontainer, Altkleidersammlung, Altpapier, Anschluss, Bauabfälle, Bauen, Baum- und Strauchschnitt, Baumschnitt, Bauschutt, Behinderten WC-Schlüssel, Besuch der Deponie, Bettgestell, Biotonne, Braune Tonne, Container, Containerstandplatz, Eis, Elektrogeräte, Elektronikgeräte, Elektroschrott, Entsorgung, Entsorgungsbetriebe Lübeck, Entwässerung, Schmutzwasser, Farben, Gartenabfälle, Gartensprengwasser, Gebührenerstattung, Gehwege, Gelb, gelbe Säcke, gelber Sack, Glätte, Grundstückseigentümer, Grünschnitt, Gully, Gullydeckel, Handys, Haushaltsreiniger, Hausmüll, Heckenschnitt, Kanal, Kanalisation, Kanalnetz, Klärwerke, Kompostierungswerk, Kompostierungswerk, Führungen, Kühlgeräte, Lacke, Laub, Laubentsorgung, Leitungen, Leuchtstoffröhren, Mischwasser, Mülltonne, Nebenzähler, öffentliche Toiletten, Papierbehälter, Pfütze, Räum- und Streupflicht, Recyclinghof, Recyclinghöfe, Regenwasser, Regenwasserleitungen, Reinigung der Abfallbehälter, Reinigungspflicht, Restabfall, Restabfalltonne, Restmüll, Restmüllbehälter, Restmülltonne, Restmülltonnen, Sammelbehälter, Schadstoffe, Schnee, Schrank, Servicemobil, Sonderabfälle, Sondermüll, Sperrmüll, Straßen, Straßenreinigung, Straßenreinigungssatzung, Strauchschnitt, Streupflicht, Stuhl, Tag der offenen Tür, Tannenbaum abfuhr, Tisch, Toilette, Toiletten, Toiletten für Behinderte, Toiletten für Menschen mit Behinderung, Umzug, verstopfte Abwasserleitung, Verstopfung, Wasser auf Straße, WC für Behinderte, Weihnachten, Weihnachtsbaum abfuhr, Wertstoffcontainer, Wertstoffentsorgung, Wertstoffhof, Winterdienst
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Schmutzwasser