Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.

    Beschreibung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).

    Ansprechpartner

    Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronsforder Allee 2-6

    23560 Lübeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    ableiten, Absenkung Grundwasser, Abwasser, Abwasserbehandlung, Abwasserbehandlungsanlange, Abwasserbeseitigung, Bodenbeschaffenheit, Bohrungen, Brunnen, einleiten, entnehmen, Entsorgungsbetriebe Lübeck, Erdaufschlüsse, Erdbohrungen, Fluss, Flüsse, Flussläufe, Gartenbrunnen, Gewässer, Gewässerausbau, Gewässerbenutzung, Gewässernutzung, Gewässerschutz, Gewässerverunreinigung, Gewässerverunreinigung, Wassergefährdung, Grundwasser, Grundwasserabsenkung, Grundwasserentnahme, Grundwasserschutz, Grundwasseruntersuchungen, Heizöltanks, Hochwasser, Hochwasserschutz, Hochwasserwarnung, Kanalisation, Kläranlage, Kleinkläranlagen, Küstengewässer, Lagerung wassergefärdender Stoffe, Landeswassergesetz, Oberflächengewässer, Rahmenrichtlinien, Regenwasser, Richtlinien für Gewässer, Schaden, Schutz vor Hochwasser, See, Sicherung Grundwasser, Tankstellen, Teich, Ufer, untere Wasserbehörde, Verunreinigung, Wasserbehörde, Wasserentnahme, wassergefärdende Stoffe, Wasserhaushalt, Wasserhaushaltsgesetz, Wasserschutz, Wasserspiegel, Wasserverunreinigung, Wasserwirtschaft, wasssergefährdende Stoffe

    Version

    Technisch erstellt am 17.04.2018

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Entsorgungsbetriebe Lübeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Malmöstraße 22

    23560 Lübeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 17:00 Uhr  Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00  - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 707600

    Fax: +49 451 70760710

    E-Mail: entsorgungsbetriebe@ebhl.de

    De-Mail: info@luebeck.de-mail.de

    Internet

    Formulare

    Stichwörter

    Abfall, Abfallbehälter, Abfallberatung, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsanlagen, Abfallwirtschaft, Abwasser, Abwasserleitung, Abwasserleitungen, Altkleider, Altkleiderbox, Altkleidercontainer, Altkleidersammlung, Altpapier, Anschluss, Bauabfälle, Bauen, Baum- und Strauchschnitt, Baumschnitt, Bauschutt, Behinderten WC-Schlüssel, Besuch der Deponie, Bettgestell, Biotonne, Braune Tonne, Container, Containerstandplatz, Eis, Elektrogeräte, Elektronikgeräte, Elektroschrott, Entsorgung, Entsorgungsbetriebe Lübeck, Entwässerung, Schmutzwasser, Farben, Gartenabfälle, Gartensprengwasser, Gebührenerstattung, Gehwege, Gelb, gelbe Säcke, gelber Sack, Glätte, Grundstückseigentümer, Grünschnitt, Gully, Gullydeckel, Handys, Haushaltsreiniger, Hausmüll, Heckenschnitt, Kanal, Kanalisation, Kanalnetz, Klärwerke, Kompostierungswerk, Kompostierungswerk, Führungen, Kühlgeräte, Lacke, Laub, Laubentsorgung, Leitungen, Leuchtstoffröhren, Mischwasser, Mülltonne, Nebenzähler, öffentliche Toiletten, Papierbehälter, Pfütze, Räum- und Streupflicht, Recyclinghof, Recyclinghöfe, Regenwasser, Regenwasserleitungen, Reinigung der Abfallbehälter, Reinigungspflicht, Restabfall, Restabfalltonne, Restmüll, Restmüllbehälter, Restmülltonne, Restmülltonnen, Sammelbehälter, Schadstoffe, Schnee, Schrank, Servicemobil, Sonderabfälle, Sondermüll, Sperrmüll, Straßen, Straßenreinigung, Straßenreinigungssatzung, Strauchschnitt, Streupflicht, Stuhl, Tag der offenen Tür, Tannenbaum abfuhr, Tisch, Toilette, Toiletten, Toiletten für Behinderte, Toiletten für Menschen mit Behinderung, Umzug, verstopfte Abwasserleitung, Verstopfung, Wasser auf Straße, WC für Behinderte, Weihnachten, Weihnachtsbaum abfuhr, Wertstoffcontainer, Wertstoffentsorgung, Wertstoffhof, Winterdienst

    Version

    Technisch erstellt am 02.09.2009

    Technisch geändert am 05.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Schmutzwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020