Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren

    Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis

    Wer Tiere schlachten oder im Zusammenhang hiermit betäuben möchte, muss gegenüber der zuständigen Behörde die dafür notwendige Sachkunde nachweisen.

    Beschreibung

    Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit

    • schlachten oder
    • im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder
    • betäuben will,

    bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde.

    Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen ist.

    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).

    Ansprechpartner

    Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Bellmannstraße 26

    24837 Schleswig

    Kontakt

    Fax: +49 4621 9615-33

    Telefon Festnetz: +49 4621 9615-0

    E-Mail: vetamt@schleswig-flensburg.de

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausbildungszeugnisse,
    • gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen und
    • Personalausweis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein".

    Veterinärämter in Schleswig-Holstein
     

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English