• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren

Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis

Wer Tiere schlachten oder im Zusammenhang hiermit betäuben möchte, muss gegenüber der zuständigen Behörde die dafür notwendige Sachkunde nachweisen.

Beschreibung

Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit

  • schlachten oder
  • im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder
  • betäuben will,

bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde.

Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen ist.

Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).

Ansprechpartner

Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 17-18

24306 Plön

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4522 743270

E-Mail: vetabt@kreis-ploen.de

Version

Technisch erstellt am 09.04.2013

Technisch geändert am 08.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Ausbildungszeugnisse,
  • gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen und
  • Personalausweis.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Keine

Kosten

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein".

Veterinärämter in Schleswig-Holstein
 

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 14.10.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020