Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren

    Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis

    Wer Tiere schlachten oder im Zusammenhang hiermit betäuben möchte, muss gegenüber der zuständigen Behörde die dafür notwendige Sachkunde nachweisen.

    Beschreibung

    Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit

    • schlachten oder
    • im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder
    • betäuben will,

    bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde.

    Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen ist.

    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Gauß-Straße 9

    23562 Lübeck

    2. Stock

    Parkplätze

    • Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Grace- Hopper-Str.
      Linie:
      • Bus: Buslinie 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: veterinaerwesen@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Amtstierarzt, Geflügelpest, geschützte Tiere, Tiere, Tierhaltung, Tierpflege, Tierquälerei, Tierschutz, Tierschutzgesetz, Tierseuche, Tierseuchen, Veterinär, Veterinärabteilung, wildlebende Tiere

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausbildungszeugnisse,
    • gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen und
    • Personalausweis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein".

    Veterinärämter in Schleswig-Holstein
     

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de