Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel Erteilung
Amputationen bei Wirbeltieren: Kürzen der Schnabelspitze, Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern
Die Durchführung unerlässlicher Amputationen bedarf einer Erlaubnis.
Beschreibung
Unerlaubte Amputationen sind:
- das Kürzen der Schnabelspitze von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken,
- das Kürzen der Schnabelspitzen bei anderen Nutzgeflügelarten,
- das Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern mittels elastischer Ringe.
Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, bedürfen sie der Erlaubnis.
Voraussetzungen:
- Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.
Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).
Ansprechpartner
Kreis Stormarn - Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Leben - 4222 Tiergesundheit
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Elly-Heuss-Knapp-Straße
Bus: 8102 und 8740
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: veterinaerwesen@kreis-stormarn.de
Telefon Festnetz: 04531 160-1324
Telefon Festnetz: 04531 160-1425
Fax: 04531 160-1342
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Verwaltungsgebühr ab 51.0 EUR bis 511.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein