Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel Erteilung

    Amputationen bei Wirbeltieren: Kürzen der Schnabelspitze, Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern

    Die Durchführung unerlässlicher Amputationen bedarf einer Erlaubnis.

    Beschreibung

    Unerlaubte Amputationen sind:

    • das Kürzen der Schnabelspitze von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken,
    • das Kürzen der Schnabelspitzen bei anderen Nutzgeflügelarten,
    • das Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern mittels elastischer Ringe.

    Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, bedürfen sie der Erlaubnis.

    Voraussetzungen:

    • Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
    • Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.

    Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.

    Hinweise für Segeberg: Amputationen bei Wirbeltieren: Kürzen der Schnabelspitze, Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

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    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Tiergesundheit und Tierschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenstraße 28a

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
    Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
    Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

    Kontakt

    E-Mail: veterinaer@segeberg.de

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-9337

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2022 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

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