Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel Erteilung

    Amputationen bei Wirbeltieren: Kürzen der Schnabelspitze, Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern

    Die Durchführung unerlässlicher Amputationen bedarf einer Erlaubnis.

    Beschreibung

    Unerlaubte Amputationen sind:

    • das Kürzen der Schnabelspitze von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken,
    • das Kürzen der Schnabelspitzen bei anderen Nutzgeflügelarten,
    • das Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern mittels elastischer Ringe.

    Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, bedürfen sie der Erlaubnis.

    Voraussetzungen:

    • Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
    • Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.

    Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.

    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).

    Ansprechpartner

    Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Bellmannstraße 26

    24837 Schleswig

    Kontakt

    Fax: +49 4621 9615-33

    Telefon Festnetz: +49 4621 9615-0

    E-Mail: vetamt@schleswig-flensburg.de

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English