Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel Erteilung
Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen
Die Durchführung unerlässlicher Amputationen bedarf einer Erlaubnis.
Beschreibung
Unerlaubte Amputationen sind:
- das Kürzen der Schnabelspitze von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken
- das Kürzen der Schnabelspitzen bei anderen Nutzgeflügelarten
Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, bedürfen sie der Erlaubnis.
Voraussetzungen:
- Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.
Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.
Zuständigkeit
Veterinärämter und Amtstierärzte oder Amtstierärztinnen der Kreise oder kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Fachdienst 190 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 04542 82283-0
E-Mail: veterinaerwesen@kreis-rz.de
Kontaktperson
Frau Blessenohl (stellvertretende Fachdienstleiterin)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Verwaltungsgebühr ab 51.0 EUR bis 511.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein