• Mehlbek (Landkreis Steinburg, Schleswig-Holstein)
Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern Erteilung

Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern beantragen

Für das Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern benötigen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung

Beim Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern mittels elastischer Ringe handelt es sich um eine nicht erlaubte Amputation.

Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.

Zuständigkeit

Veterinärämter oder Amtstierärzte oder Amtstierärztinnen der Kreise oder kreisfreien Städte

Ansprechpartner

Für Mehlbek wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Voraussetzungen

  • Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
  • Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.

Kosten

Verwaltungsgebühr ab 51.0 EUR bis 511.0 EUR

Verwaltungsgebühr ab 51.0 EUR bis 511.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 14.10.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020