Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern Erteilung

    Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern beantragen

    Für das Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Beim Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern mittels elastischer Ringe handelt es sich um eine nicht erlaubte Amputation.

    Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.

    Zuständigkeit

    Veterinärämter oder Amtstierärzte oder Amtstierärztinnen der Kreise oder kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Für Kreis Herzogtum Lauenburg (Schleswig-Holstein) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
    • Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 51.0 EUR bis 511.0 EUR

    Verwaltungsgebühr ab 51.0 EUR bis 511.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020