• Bad Schwartau (Landkreis Ostholstein, Schleswig-Holstein)
Sachkunde zum Betrieb einer öffentlichen Waage Prüfung

Wägerin / Wäger für öffentliche Wägungen: Öffentliche Bestellung

Wer als Wägerin / Wäger tätig sein möchte, benötigt eine Zulassung.

Beschreibung

Von öffentlichen Wägungen spricht man, wenn Wägegut für Dritte unparteiisch gewogen werden kann.

Wäger/innen werden für die Tätigkeit an öffentlichen Waagen öffentlich bestellt und verpflichtet. Um öffentlich bestellt zu werden, muss die Wägerin/der Wäger

  • die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen,
  • die erforderliche Sachkunde durch eine Prüfung beim zuständigen Eichamt nachweisen und
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wäger/innen müssen den Antrag auf öffentliche Bestellung schriftlich an die zuständige Behörde richten. Die Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Bedingung oder Befristung erlassen oder mit einer Auflage verbunden werden. Die Bestellung erfolgt durch Aushändigung einer Bestellungsurkunde.

Die Bestellung kann nur für die Arten von Waagen erfolgen, für die die Wägerin/der Wäger die Sachkunde nachgewiesen hat. Mit der Bestellung ist die Auflage verbunden, die "Anweisung für öffentliche Wägungen" (Wägeanweisung) zu beachten.

Wäger/innen werden vor Aushändigung der Bestellungsurkunde durch die zuständige Behörde auf gewissenhafte und unparteiische Erfüllung Ihrer Aufgaben durch Eid verpflichtet.

Die Behörde weist Ihnen als öffentlich bestellte(n) Wäger/in für die Dauer Ihrer Tätigkeit an bestimmten Waagen jeweils eine Ordnungsnummer und einen Stempel zu. Der Stempel trägt Ihre Ordnungsnummer und die Ordnungszahl der zuständigen Behörde.

Zuständigkeit

An die Eichdirektion Nord.

Ansprechpartner

Eichdirektion Nord

Adresse

Hausanschrift

Düppelstraße 63

24105 Kiel

Kontakt

E-Mail: info@ed-nord.de

Telefon Festnetz: +49431 988-4450

Fax: +49431 988-4459

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 10.12.2012

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Führungszeugnis.

Formulare

Wäger/innen können ihre öffentliche Bestellung bei der zuständigen Eichbehörde formlos, aber schriftlich beantragen.

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

Sowohl für die Prüfung der Sachkunde als auch für die öffentliche Bestellung sind Gebühren nach der Eichkostenverordnung zu entrichten. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.10.2009

Technisch geändert am 15.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020