Vorgesehen zum Löschen - Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung

    Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung

    Personen, die die Meisterprüfung noch nicht vollständig abgelegt haben, können eine Ausnahmebewilligung bei der Handwerkskammer beantragen.

    Beschreibung

    Die Handwerkskammer erteilt Ausnahmebewilligungen für Personen ihres Bezirkes, die selbstständig ein Handwerk beziehungsweise ein wesentliches handwerkliches Teilgebiet ausüben möchten, bevor eine Meisterprüfung oder gleichwertige Prüfungen vollständig abgelegt wurde(n) oder weil die Ablegung der Meisterprüfung nicht zumutbar ist.

    Der Antragssteller muss den Ausnahmegrund darlegen und meisterähnliche Kenntnisse und Fertigkeiten sowohl im fachlichen als auch im kaufmännischen Bereich nachweisen können.

    Die Ausnahmebewilligung kann unter Auflagen oder Bedingungen oder befristet erteilt und auf einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten beschränkt werden, die zu einem Gewerbe der Anlage A gehören. Ausnahmebewilligungen sind personengebunden.

    Zuständigkeit

    An die Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.

    Wichtiger Hinweis:

    Für die Beantragung der Ausnahmebewilligung (Handwerksrolle) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: EA-Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung

    Wichtiger Hinweis:

    Für die Beantragung der Ausnahmebewilligung (Handwerksrolle) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung (mit Begründung),
    • Nachweis der bislang erworbenen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse und Fertigkeiten (zum Beispiel durch Zeugnisse, Arbeits- oder Lehrgangsbescheinigungen).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)