Fleischgewinnung / Schlachtung (Tiereinfuhr / Tierausfuhr): Amtstierärztliche Kontrolle
Wer Tiere aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführen möchte, benötigt eine Gesundheitsbescheinigung für die Tiere.
Beschreibung
Wenn Sie Tiere aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union einführen, müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einer Amtstierärztin/einem Amtstierarzt bestätigt wird.
Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden. Gleiches gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).
Ansprechpartner
Kreis Steinburg - III32 Amtstierärztlicher Dienst, Lebensmittel- und Fleischhygiene
Adresse
Postanschrift
Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4821 690
E-Mail: veterinaeramt@steinburg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein