Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Fleischgewinnung / Schlachtung (Tiereinfuhr / Tierausfuhr): Amtstierärztliche Kontrolle

    Wer Tiere aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführen möchte, benötigt eine Gesundheitsbescheinigung für die Tiere.

    Beschreibung

    Wenn Sie Tiere aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union einführen, müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einer Amtstierärztin/einem Amtstierarzt bestätigt wird.

    Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden. Gleiches gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).

    Veterinärämter in Schleswig-Holstein
     

    Ansprechpartner

    Kreis Herzogtum Lauenburg - Fachdienst 190 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - Frau Dr. Hein

    Adresse

    Hausanschrift

    Schmilauer Straße 66

    23879 Mölln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04542 82283-0

    Fax: 04542 82283-10

    E-Mail: veterinaerwesen@kreis-rz.de

    Version

    Technisch geändert am 27.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de