Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Fleischgewinnung / Schlachtung (Tiereinfuhr / Tierausfuhr): Amtstierärztliche Kontrolle

    Wer Tiere aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführen möchte, benötigt eine Gesundheitsbescheinigung für die Tiere.

    Beschreibung

    Wenn Sie Tiere aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union einführen, müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einer Amtstierärztin/einem Amtstierarzt bestätigt wird.

    Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden. Gleiches gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).

    Veterinärämter in Schleswig-Holstein
     

    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English