Lebensmittelqualität Prüfung

    Lebensmittel: Einfuhruntersuchung

    Wer als Unternehmer Lebensmittel in die EU einführen möchte, muss dafür sorgen, dass die Einfuhruntersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.

    Beschreibung

    Sie führen als Unternehmer Lebensmittel in die EU ein? Dann haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass die vorgeschriebenen Einfuhruntersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Bei der Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ebenso von lebenden Tieren) hat der für den Transport Verantwortliche die Ankunft der Sendung an der Grenzkontrollstelle vorher der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Hinweise für Boostedt-Rickling: Lebensmittel: Einfuhruntersuchung

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

    Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

    Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

    Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Zuständigkeit

    An die für den benannten Eingangsort zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde (Grenzkontrollstelle).

    In Schleswig-Holstein gibt es keine Grenzkontrollstelle.
    Wenden Sie sich daher an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde des Bundeslandes, über das Sie die Lebensmittel nach Deutschland einführen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei der Einfuhr von Lebensmitteln von Dänemark nach Schleswig-Holstein, handelt es sich nicht um einen Einfuhrvorgang in die EU, sondern um ein innergemeinschaftliches Verbringen. Dabei ist eine Abfertigung durch eine GKS nicht erforderlich.
       
    • Zollrechtliche Belange wurden hier nicht berücksichtigt. Gegebenenfalls müssen diese mit den zuständigen Zolldienststellen abgeklärt werden.
       
    • Weitere Informationen zum grenzüberschreitenden Handel finden Sie auf den Seiten der EU - Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Metainformation