Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

    Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

    Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
    Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

    Hinweise für Scharbeutz: Schädlingsbekämpfung

    Sollten Sie ein erhöhtes Aufkommen an Ratten in Ihrer Umgebung feststellen, bittet das Ordnungsamt um Mitteilung.

    Handelt es sich um Einzelfälle wird über die jeweiligen Eigentümer eine Bekämnpfung angestrebt.

    Sollte sich herausstellen, dass es sich um ein flächendeckendes vermehrtes Aufkommen handeln, wird mittels einer öffentlichen Bekanntmachung eine Rattenbekämpfung für ganze Osrtschaften angeordnet. Diese Bekanntmachung wird über die Lübecker Nachrichten, die Aushänge und das Internet bekannt gemacht.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Ansprechpartnerin.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit - Kreis Ostholstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Freischützstraße 11

    23701 Eutin

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-222(Zentrale)

    Fax: +49 4521 788-651(Zentrale)

    E-Mail: veterinaer@kreis-oh.de

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

    • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
    • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 30.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Töten von Wirbeltieren, Wirbeltiere, Betäuben von Wirbeltieren, Schädlingsbekämpfung, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Töten von Tieren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English