Anzeige zur Beratung über und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Entgegennahme

    Die Beratung über Pflanzenschutzmittel und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen

    Wer Pflanzenschutzmittel für Andere anwenden will oder über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gewerblich beraten will, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Die Anzeigepflicht besteht, wenn man Pflanzenschutzmittel für Andere anwenden will oder andere Personen im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten will. Nicht anzeigepflichtig ist man bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen gelegentlicher Nachbarschaftshilfe.

    Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) nur Personen gestattet, die die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten haben. Die Pflanzenschutz-Sachkunde müssen deshalb Personen nachweisen, die Pflanzenschutzmittel in einem Betrieb der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft anwenden.

    Ebenso muss man der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen, wenn man Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen anderer wirtschaftlicher Unternehmungen in den Verkehr bringen oder einführen will. Auch hierfür benötigt man einen Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln.

    Jede Verkaufsstelle von Pflanzenschutzmitteln muss sich am Betriebssitz und dem Ort der Tätigkeit bei der zuständigen Landesbehörde anzeigen.

    Zuständigkeit

    An die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Zentrale Rendsburg, Referat Genehmigungen, Kontrollen und Sachkunde.

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kamp 15-17

    24768 Rendsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4331 9453-0

    Fax: +49 4331 9453-199

    E-Mail: lksh@lksh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeigebogen (Formular zur Anzeige der Tätigkeit bei gewerblicher Anwendung und Beratung sowie beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln), sowie
    • Kopie des Sachkundenachweises über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.

    Auskünfte, welche Ausbildungsabschlüsse anerkannt werden, erteilt die zustädnige Stelle.

    Formulare

    Das Formblatt für die Anzeige nach § 10 PflSchG finden Sie auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 10 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

    Fristen

    Die Tätigkeiten sind vor Aufnahme der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Kosten

    Die Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung ist gebührenpflichtig. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

    Die Anzeige oben genannter Tätigkeiten ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zum Thema Pflanzenschutz finden Sie auch auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.

    Schulungen zur Erlangung der Sachkundenachweise werden von der Deutschen Lehranstalt für Agrar- und Umwelttechnik (DEULA) Schleswig-Holstein GmbH in Rendsburg durchgeführt.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de