Erlaubnis zur Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung Erteilung

    Fluglehrer / Fluglehrerin - Erlaubnis

    Wer Luftfahrer / Luftfahrerinnen ausbilden möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Für die Ausbildung von Luftfahrern benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Voraussetzungen:

    Zugangsvoraussetzungen gem. EASA Teil-FCL.915.FI:

    • Flugerfahrung 200 Std., davon als PPL-Inhaber 150 Std. als PIC, als CPL- oder ATPL-Inhaber 100 Std. als PIC
    • Nachweis der theoretischen Kenntnisse CPL(A)
    • Mindestens 30 Std auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, davon 5 Stun-den innerhalb von 6 Monaten vor der Auswahlprüfung
    • Mindestens 10 Std. Ausbildung im Instrumentenflug, davon höchstens 5 Std. Instru-mentenbodenzeit in einem Flugsimulator oder FNPT II
    • Mindestens 20 Std. Überlandflug als PIC einschließlich eines Fluges über 540 km (300 NM) mit 2 Zwischenlandungen auf vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen
    • Innerhalb von 6 Monaten vor Beginn der Ausbildung erfolgreiche Durchführung einer Auswahlprüfung, basierend auf der Befähigungsüberprüfung mit FI-Lehrer, schulin-terne Durchführung möglich.

    Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.

    Zuständigkeit

    An das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Kontakt

    Fax: +49 531 2355-710

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-115

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nebst Nachweisen der Erfüllung der Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    35,00 Euro bis 380,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de