Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
Wer Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen möchte, benötigt eine amtliche Anerkennung.
Beschreibung
Stellen, die Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, benötigen eine amtliche Anerkennung.
Voraussetzungen:
- Es liegen keine Tatsachen vor, die den Antragsteller (bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen) und das Ausbildungspersonal für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen.
- Die Befähigung für das Ausbildungspersonal ist nachgewiesen.
- Geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen stehen zur Verfügung.
Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Unterweisung und der Ausbildung befassten Personen) verbunden werden.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsbehörde), in dessen/deren Gebiet Sie Ihren Wohnsitz (bei Firmen den Firmensitz) haben.
Ansprechpartner
Hansestadt Lübeck - Gesundheitsamt; Bereichsdienst
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Linie:- Bus: Linie 2, 7, 16
Öffnungszeiten
Mo. 8:00 - 14.00 Uhr Di. 8:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00 - 18:00 Uhr Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 122-5307(Ansprechpartner für Leichenpässe)
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: gesundheitsamt@luebeck.de
Internet
Stichwörter
alleinstehend verstorben, Bestattung, Bestattungen ohne Angehörige, Bestattungskosten, keine Angehörige, Leiche, Übernahme Bestattungskosten, Verstorben
Hansestadt Lübeck - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Schlutuper Straße 14
23566 Lübeck
Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Kaufhof
Linie:- Bus: 4, 5, 11
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
Bestätigte Verkehrspsychologische-Beratungsstellen
Stichwörter
begleitetes Fahren, Begleitetes Fahren ab 17, Berechtigung zum LKW fahren, Dienstfahrerleubnis, Fahrerkarte, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis abgeben, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnisklassen, Fahrgastbeförderung, Fahrgenehmigung, Fahrlehrerwesen, Fahrschule, Fahrschulen, Fahrverbot, Führerschein, Führerschein umtauschen, Führerscheinstelle, Führerscheintausch, Ortskundeprüfung, vorläufige Fahrerlaubnis, vorläufiger Führerschein
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines Fachgutachtens darüber anordnen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Gebühren gemäß Nr. 214.3 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) betragen 51,10 Euro bis 511,00 Euro. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein