Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
Wer Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen möchte, benötigt eine amtliche Anerkennung.
Beschreibung
Stellen, die Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, benötigen eine amtliche Anerkennung.
Voraussetzungen:
- Es liegen keine Tatsachen vor, die den Antragsteller (bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen) und das Ausbildungspersonal für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen.
- Die Befähigung für das Ausbildungspersonal ist nachgewiesen.
- Geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen stehen zur Verfügung.
Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Unterweisung und der Ausbildung befassten Personen) verbunden werden.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsbehörde), in dessen/deren Gebiet Sie Ihren Wohnsitz (bei Firmen den Firmensitz) haben.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse
Adresse
Hausanschrift
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden - kein PayPal.
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: im Innenhof
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: im Innenhof
Anzahl: 100 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtrade
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Achtung: Wegen Einrichtung eines neues EDV-Verfahrens bleibt die Führerscheinstelle am Freitag, 28.6. und Montag, 1.7. geschlossen. Der Schnellschalter für den Führerscheinumtausch ist nur am 28.6. geschlossen. Montag 07:30 - 13:00 Uhr Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Führerscheinstelle
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines Fachgutachtens darüber anordnen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Gebühren gemäß Nr. 214.3 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) betragen 51,10 Euro bis 511,00 Euro. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein