Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung

    Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen

    Bei vielen Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten mit Tieren gewerblich betreiben möchten:

    • Zucht oder Halten von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild
    • Handel mit Wirbeltieren
    • einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten
    • Tiere zur Schau stellen oder hierfür zur Verfügung stellen
    • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
    • Sie bilden Hunde für Dritte aus, wie beispielsweise Begleithunde oder Assistenzhunde, unterhalten hierfür Einrichtungen oder leiten die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter an, beispielsweise durch Hundeschulen

    Die Anmeldung eines Gewerbes ist keine Voraussetzung.

    Gewerbsmäßigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.

    Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie die nachfolgenden Tätigkeiten durchführen möchten:

    • Sie führen die Zucht oder Haltung, auch zur Abgabe an Dritte, oder Verwendung von Wirbeltieren oder Kopffüßern durch, die selbst oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken, beispielsweise Tierversuchen, verwendet zu werden.
    • Sie führen die Zucht oder Haltung von Wirbeltieren, deren Organe oder Gewebe zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken bestimmt sind, beispielsweise zur Anlage von Zellkulturen zur Diagnostik, durch.
    • Sie halten Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung, beispielsweise einer Auffangstation. 
    • Sie halten und stellen Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung zur Schau oder stellen sie für Letzteres zur Verfügung.
    • Sie verbringen oder führen Wirbeltiere - außer Nutztiere - zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland ein beziehungsweise vermitteln diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung, wie beispielsweise durch den Auslandshundetierschutz.
    • Sie bilden Schutzhunde aus oder unterhalten hierfür Einrichtungen.
    • Sie führen Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durch.

    Hinweise für Segeberg: Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Tiergesundheit und Tierschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenstraße 28a

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr. Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-9337

    E-Mail: veterinaer@segeberg.de

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 08.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Tiertransport, Schaustellung von Tieren, gewerbliche Tierzucht, TierSchG, Tierschutzgesetz, Versuchstiere, Schutzhunde, Tierversuche, gewerblicher Umgang mit Tieren, Tierhaltung, Wirbeltiere, Tiere, Reitverein Wanderritt, Tiervermittlung, Tierschutz, Schädlingsbekämpfung, Hundetraining, Reit- oder Fahrbetrieb, Tierheim, Ausbildung von Hunden, Tierhandel, Zoo, Tierzucht, wissenschaftlicher Zweck

    Sprachversion

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    Metainformation