• Römnitz (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft - Bestimmung für Klärschlammuntersuchung

Bestimmung zur Untersuchungsstelle für Klärschlammuntersuchungen in der Abfallwirtschaft beantragen

Wenn Sie als Untersuchungsstelle für Klärschlammuntersuchungen in der Abfallwirtschaft tätig werden wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde dazu bestimmen lassen.

Beschreibung

Wollen Sie Analysen nach der Klärschlammverordnung durchführen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Untersuchungsstelle zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Zuständigkeit

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Hinweise für Schleswig-Holstein: Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft Bestimmung für Klärschlammuntersuchung

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr Freitag von 9.00-12.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

Fax: +49 4347 704-116

E-Mail: poststelle.flintbek@lfu.landsh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 14.03.2023

Technisch geändert am 08.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen nach dem Fachmodul Abfall zur Verwaltungsvereinbarung über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen (Untersuchungsstellen) im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich

Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind gegebenenfalls weitere Unterlagen beizubringen. Sind Sie überregional tätig, kann die Behörde verlangen, dass Sie eine gültige Akkreditierung über die Einhaltung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 (Ausgabe August 2005) vorlegen, die sich auf die Parameter und Untersuchungsverfahren nach Anlage 2 der Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung – AbfKlärV) bezieht.

Voraussetzungen

  • Die Anforderungen nach dem Fachmodul Abfall zur Verwaltungsvereinbarung über den Kompetenznachweis und die Bestimmung von Prüflaboratorien und Messstellen (Untersuchungsstellen) im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich sind erfüllt.
  • Sie haben den Antrag in dem Land gestellt, in dem Sie Ihren Hauptsitz haben. Sollte sich dieser im Ausland befinden, stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie diese Tätigkeit vorrangig ausüben wollen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Wenn die Behörde die Notifizierung nicht erteilt, wird sie Ihnen einen entsprechenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, ist in Ihrem Bescheid beschrieben.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft Bestimmung für Klärschlammuntersuchung

Wenn die Behörde die Notifizierung nicht erteilt, wird sie Ihnen einen entsprechenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, ist in Ihrem Bescheid beschrieben.

Fristen

Sie müssen die Bestimmung einer Untersuchungsstelle beantragen, bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung des Antrags auf Bestimmung einer Untersuchungsstelle muss innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein.

Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen.

Kosten

Verwaltungsgebühr ab 60.0 EUR bis 1500.0 EUR

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 24.04.2024

Version

Technisch erstellt am 08.10.2009

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

Messstelle, Klärschlammgemisch, Klärschlammuntersuchung, Abfall, Klärschlammkompost, Notifizierung, Fachmodul Abfall, Abfallwirtschaft, Untersuchungsstelle, Bestimmung, Klärschlamm

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020