Teilnahme an einer Veranstaltung beantragen
Grundsätzlich darf jeder, der zum Teilnehmerkreis einer festgesetzten Veranstaltung gehört, an der Veranstaltung teilnehmen.
Beschreibung
Grundsätzlich darf jeder, der zum Teilnehmerkreis einer festgesetzten Veranstaltung gehört, nach den für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen an der Veranstaltung teilnehmen.
Der Veranstalter kann aber, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen, Anbietergruppen und Besuchergruppen beschränken, soweit dadurch gleichartige Unternehmen nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden.
Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, auch einzelne Aussteller, Anbieter oder Interessenten von der Teilnahme ausschließen. Die zuständige Behörde kann einem Aussteller oder Anbieter die Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung untersagen, wenn davon auszugehen ist, dass er die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll.
Hinweise für Itzstedt: Teilnahme an einer Veranstaltung beantragen
Um den für Ihre Gemeinde zuständigen Ansprechpartner herauszubekommen klicken Sie bitte auf die angegebenen Mitarbeiter.
Ansprechpartner
Amt Itzstedt - Amt Itzstedt: FB III: Bürgerservice - Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Amtsverwaltung nach Terminabsprache! Zusätzlich gesonderte Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes: Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Tangstedt: Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Zu den oben genannten Öffnungszeiten können nach vorheriger Terminabsprache sowohl in Tangstedt, als auch in Itzstedt, Termine für ALLE GEMEINDEN (online) vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau L. Finsterwalder
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Telefon Festnetz: 04535 509-325
E-Mail: ordnung@amt-itzstedt.de
Frau M. Jakubassa
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Telefon Festnetz: 04535 509-323
E-Mail: ordnung@amt-itzstedt.de
Internet
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Recht zur Teilnahme (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 70 Gewerbeordnung (GewO)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Markt, Marktwesen, Wochenmärkte