Teilnahme an einer Veranstaltung beantragen
Grundsätzlich darf jeder, der zum Teilnehmerkreis einer festgesetzten Veranstaltung gehört, an der Veranstaltung teilnehmen.
Beschreibung
Grundsätzlich darf jeder, der zum Teilnehmerkreis einer festgesetzten Veranstaltung gehört, nach den für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen an der Veranstaltung teilnehmen.
Der Veranstalter kann aber, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen, Anbietergruppen und Besuchergruppen beschränken, soweit dadurch gleichartige Unternehmen nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden.
Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, auch einzelne Aussteller, Anbieter oder Interessenten von der Teilnahme ausschließen. Die zuständige Behörde kann einem Aussteller oder Anbieter die Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung untersagen, wenn davon auszugehen ist, dass er die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll.
Ansprechpartner
Gemeinde Stockelsdorf - Fachbereich Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Besucherparkplätze
Gebühren: nein
Parkplatz: Fahrradstellplätze
Gebühren: nein
Marienburgstraße, Stockelsdorf
Bus: Linie 9
Bus: Linie 17
Rathausmarkt, Stockelsdorf
Bus: Linie 17
Bus: Linie 7650
Bus: Linie 9
Bus: Linie 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00, 13:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00, 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0451 4901-210
E-Mail: ordnungsamt@stockelsdorf.de
Rechtsgrundlage(n)
§ 70 Gewerbeordnung (GewO)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Markt, Marktwesen, Wochenmärkte