EMAS-Register Eintragung

    Eintragung in das EMAS-Register beantragen

    Als Abschluss der EMAS-Zertifizierung können Sie Ihre Organisation in das EMAS-Register eintragen lassen.

    Beschreibung

    EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Gemeinschaftssystem der Europäischen Gemeinschaft für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Dieses Instrument hilft Organisationen, ihre Umweltleistung zu verbessern. Die Einführung von EMAS ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.


    EMAS beginnt mit einer Bestandsaufnahme, der sogenannten Umweltprüfung und führt über die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (Abläufe, Organisation, Verantwortlichkeiten) mit Dokumentation bis zur Erstellung einer Umwelterklärung.

    Ein zugelassener Umweltgutachter überprüft zum Abschluss das eingeführte System und die Informationen in der Umwelterklärung.

    Ist diese Begutachtung positiv, erfolgt abschließend die Registrierung durch die zuständige IHK oder Handwerkskammer. Nach Eintragung in das EMAS-Register darf Ihre Organisation das EMAS-Logo tragen.

    Die Registereintragung gilt für drei Jahre, bei kleinen Organisationen vier Jahre. Sie muss anschließend verlängert werden. Um die Registrierung zu behalten, muss Ihre Organisation jedes Jahr eine aktualisierte Umwelterklärung vorlegen.

    zuständige Stelle

    Die für Sie regional zuständige EMAS-Registrierungsstellen finden Sie im Verzeichnis der EMAS-Registrierungsstellen

    Zuständigkeit

    Die für Sie regional zuständige EMAS-Registrierungsstellen finden Sie im Verzeichnis der EMAS-Registrierungsstellen

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrichstraße 28-34

    24937 Flensburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 43  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Angelburger Strasse (Bus Linie 1+4 Richtung ZOB)
    • Haltestelle: Deutsches Haus (Bus Linie 1+4 Richtung Bhf.)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:15 - 17:15 Uhr Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr Freitag 07:15 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 461 806-9806

    Telefon Festnetz: +49 461 806-806

    E-Mail: service@flensburg.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    DAU - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Dottendorfer Straße 86

    53129 Bonn

    Kontakt

    Fax: +49 228 280 52-28

    Telefon Festnetz: +49 228 280 52-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Die durch einen zugelassenen Umweltgutachter für gültig erklärte Umwelterklärung

    Formulare

    • Formulare: EMASRegistrierungsformular Ihrer Registrierungsstelle
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Durchführung einer Umweltprüfung durch die Organisation
    • Einrichtung eines Umweltmanagementsystems
    • Veröffentlichung einer Umwelterklärung
    • Erfolgte Überprüfung von Managementsystem und Umwelterklärung durch einen zugelassenen Gutachter

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Eintragung oder Nicht-Eintragung in das EMAS-Register entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Die Eintragung in das EMAS-Register ist der abschließende Schritt zur Einführung von EMAS in Ihrer Organisation:

    • Ihre Organisation muss zunächst eine Umweltprüfung durchführen. Diese dient der Feststellung, welche Auswirkungen Ihre Organisation auf die Umwelt hat. Als Ergebnis der Umweltprüfung muss Ihre Organisation eine Umwelterklärung abgeben.
    • Von der Deutschen Akkreditierungs und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassene, unabhängige Umweltgutachter prüfen die Umwelterklärung und die Umsetzung der EMAS-Anforderungen in der Organisation.
    • Nach der Validierung müssen Sie die Eintragung ins EMASRegister bei der für Ihre Organisation zuständigen Kammer (IHK/HWK) beantragen.
    • Die Kammer prüft Ihre Unterlagen. Sie informiert die untere Umweltschutzbehörde über die geplante Registrierung. Die Behörde hat vier Wochen Zeit, sich zur Registrierung zu äußern.
    • Wenn es keine negative Rückmeldung der unteren Umweltschutzbehörde gibt, teilt die Kammer Ihrer Organisation eine Registriernummer zu.
    • Nach der Registrierung sind Sie berechtigt, das EMASLogo für die Dauer der Registrierung zu nutzen. Die Gültigkeit beträgt drei beziehungsweise vier Jahre für kleine Organisationen.
    • Zur Aufrechterhaltung müssen Sie der Registrierungsstelle jedes Jahr eine aktualisierte Umwelterklärung vorlegen.

    Fristen

    Der EMAS-Registereintrag ist für drei Jahre, bei kleinen Organisationen bis zu vier Jahre gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Die Prüfung der Ersteintragung durch die Kammer dauert einschließlich der vorgesehenen Behördenabfrage durchschnittlich sechs bis acht Wochen.

    Kosten

    Orientieren sich an:

    • den Kostensätzen der Umweltgutachterin oder Umweltgutachter und
    • den Gebührensätzen der zuständigen Kammern, die für die Eintragung ins EMAS-Register zuständig sind

    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen zu EMAS finden Sie auf der EMAS-Infoseite

    Informationen zum Registrierungsprozess finden Sie auf der Seite des EMAS-Registers

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 08.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    ISO 14001, Klimaschutz, Registrierung, EMAS, Register, Umweltmanagementsystem, Umweltschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de